Für die Eltern von Todgeburten und verstorbenen Kindern nach Lebendgeburt gilt grundsätzlich eine Bestattungspflicht. Die Kosten für diese Begräbnisstätte am Wiener Zentralfriedhof übernimmt die Stadt Wien. „Die Bestattung erfolgt ohne weiteren Organisatorischen Aufwand”.
Für Fehlgeburten gibt es eine Sammelgrabstelle. Die Einzelgräber sind für verstorbene Kinder mit über 500g Geburtsgewicht. Nach 10 Jahren werden die Gräber aufgelassen. Es kann kein Benützungsrecht erworben werden. Eine induviduelle Gestaltung ist möglich.
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